1.
            
            
              Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich in fremden Namen  und für
            
            
              fremde Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen.
            
            
              2.
            
            
              Die Versteigerung erfolgt in EURO und gegen sofortige Bezahlung in  bar, mit
            
            
              Eurocheck oder per Überweisung innerhalb von zehn Tagen (außerhalb von
            
            
              Europa 21 Tage). Gesteigert wird um jeweils 5 - 10%.
            
            
              3.
            
            
              Der Versteigerer hat nach seinem alleinigen Ermessen das Recht, von ihm
            
            
              unbekannten Bietern oder von Bietern, deren Gebote die Erfahrungswerte einer
            
            
              bestehenden Geschäftsbeziehung wesentlich übersteigen, Sicherheit in Form
            
            
              einer der Höhe nach von ihm zu bestimmenden Depotzahlung zu verlangen.
            
            
              Der Versteigerer hat ferner das Recht, Gebote nicht zu berücksichtigen, wenn
            
            
              eine von ihm verlangte Depotzahlung nicht bis Auktionsbeginn eingegangen ist
            
            
              bzw. bei Saalbietern im Saal unverzüglich in bar erlegt wird.
            
            
              4.
            
            
              Der Ausruf erfolgt zum im Auktionskatalog angegebenen Preis. Die Abgabe
            
            
              des Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein
            
            
              Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom
            
            
              Versteigerer abgelehnt wird.
            
            
              5.
            
            
              Den Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Aufruf kein
            
            
              Übergebot abgegeben wird. Bei gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Der
            
            
              Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Bei einungsverschiedenheiten
            
            
              über den Zuschlag wird der Gegenstand erneut angeboten.
            
            
              6.
            
            
              Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und
            
            
              deren Namen angibt.
            
            
              7.
            
            
              Der Versteigerer hat das Recht, die vorgesehene Reihenfolge zu ändern,
            
            
              Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag
            
            
              unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die zu niedrig angesehen werden,
            
            
              zurückzuweisen.
            
            
              8.
            
            
              Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 18% zu entrichten. Auf
            
            
              diese Provision sowie auf evtl. zusätzlich anfallende Versandkosten wird die
            
            
              gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% berechnet.
            
            
              9.
            
            
              Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises  auf den
            
            
              Erwerber über, die Gefahr hinsichtlich jedes Schadens jedoch bereits mit dem
            
            
              Zuschlag. Die Zahlung des Kaufpreises hat entweder in bar, per Eurocheck
            
            
              oder per Überweisung mit einer Frist von 10 Tagen (außerhalb Europa 21 Tage)
            
            
              nach Zugang der Rechnung auf das Konto der Hanseatischen Sammlerkontor
            
            
              zu erfolgen.
            
            
              10.
            
            
              Bei verspätetem Zahlungseingang oder Verweigerung der Abnahme  haftet der
            
            
              Ersteigerer für alle entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und
            
            
              Zinsverluste. bei Verzug kann der Versteigerer wahl- weise Erfüllung des
            
            
              Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nicht-erfüllung verlangen. Der
            
            
              Versteigerer kann auch den Zuschlag annul-lieren und den Gegenstand auf
            
            
              Kosten des Erwerbers noch einmal zur Versteigerung bringen. Macht der
            
            
              Versteigerer von diesem Recht Gebrauch, so haftet der Ersteigerer für einen
            
            
              Ausfall, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.
            
            
              11.
            
            
              Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung
            
            
              besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen werden sorgfältig
            
            
              vorgenommen; die Katalogangaben sind aber keine zugesicherten
            
            
              Eigenschaften gemäß § 459 BGB. Die Recherchen sind mit großer Sorgfalt
            
            
              getätigt worden, für die Richtigkeit der Angaben kann dennoch keine Gewähr
            
            
              übernommen werden. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind
            
            
              gebraucht und - soweit nichts Gegenteiliges vermerkt – in einem guten
            
            
              Zustand, jedoch dem Alter des Stückes entsprechend.
            
            
              12.
            
            
              Berechtigte Mängel müssen spätestens drei Tage nach Empfang der
            
            
              versteigerten Gegenstände geltend gemacht werden, können aber nur bis zwei
            
            
              Wochen nach Beendigung der Versteigerung anerkannt werden. Bei Konvoluten
            
            
              können keine Mängelrügen geltend gemacht werden.
            
            
              13.
            
            
              Die Versendung der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr
            
            
              des Erwerbers. Eine Versicherung der Sendung erfolgt nur auf vorherige
            
            
              schriftliche Anweisung. Mit Aufgabe bei der Post bzw. einem Kurierdienst hat
            
            
              der Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan.
            
            
              14.
            
            
              Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands EURO 8,50 bzw. innerhalb
            
            
              Europas EURO 15,00. Nach Übersee werden die Versandkosten nach Aufwand
            
            
              berechnet und durch Kurierdienste vorgenommen. Diese Frachtkosten werden
            
            
              nach Aufwand in Rechnung gestellt.
            
            
              15.
            
            
              Telegraphisch oder telefonisch erteilte Aufträge müssen schriftlich bestätigt
            
            
              werden.
            
            
              16.
            
            
              Alle Papiere sind beim Versteigerer in einer Bilddatenbank vorhanden. Es kann
            
            
              deshalb vorkommen, daß bei Abbildungen auf Archivmaterial (also ein Stück
            
            
              mit einer anderen Stückenummer) zurückgegriffen wird. Der Käufer hat keinen
            
            
              Anspruch auf das abgebildete Stück. Der Anspruch des Käufers bezieht sich
            
            
              auf das im Los beschriebene Stück mit der hierin beschriebenen
            
            
              Stückenummer.
            
            
              17.
            
            
              Durch Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt
            
            
              der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an.
            
            
              18.
            
            
              Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Wolfenbüttel.
            
            
              19.
            
            
              Sollten Teile dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben
            
            
              die übrigen gleichwohl wirksam.
            
            
              Der Versteigerer
            
            
              Versteigerer: Michael Weingarten, Anna-Seghers-Str. 17, 25524 Itzehoe
            
            
              
                Versteigerungsbedingungen:
              
            
            
              1.
            
            
              
                Persönliche Teilnahme
              
            
            
              an der Auktion ist ohne irgendwelche Forma-
            
            
              litäten für jedermann möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
            
            
              2. Bieter, die nicht selbst kommen können, bieten per
            
            
              
                Schriftgebot
              
            
            
              . Bitte
            
            
              benutzen Sie für Ihre Biet-Aufträge den gelben Bieterzettel, der dem
            
            
              Katalog beiliegt.
            
            
              3. Die Ausrufpreise im Katalog sind
            
            
              
                Mindestpreise
              
            
            
              . Untergebote werden
            
            
              nicht akzeptiert.
            
            
              4. Ihre
            
            
              
                Limit-Aufträge
              
            
            
              werden
            
            
              
                streng interessewahrend
              
            
            
              bestmöglich
            
            
              für Sie ausgeführt. Der Zuschlag erfolgt, gleich wie hoch Sie geboten
            
            
              haben, immer nur eine Steigerungsstufe über dem nächsthöchsten Gebot.
            
            
              Beispiel: Ausrufpreis 80 Euro, Sie bieten 150 Euro, das nächsthöhere
            
            
              Gebot ist 100 Euro. Der Zuschlag erfolgt an Sie mit 110 Euro, eine Stufe
            
            
              über dem nächsthöheren Gebot. Bitte machen Sie Ihre
            
            
              
                Schriftgebote
              
            
            
              
                frühzeitig
              
            
            
              . Dieses erleichtert uns die Arbeit. Sollte die Zeit doch einmal
            
            
              knapp werden: Am Auktionstag sind wir unter den auf Seite 1 genannten
            
            
              Telefonnummern für Sie immer erreichbar.
            
            
              5.
            
            
              
                Fotokopien
              
            
            
              (schwarz/weiß) von Losen erhalten Sie gern gegen
            
            
              Selbstkostenerstattung von 50 Cent pro Kopie plus Rückporto in
            
            
              Briefmarken.
            
            
              
                Nützliche Hinweise für Bieter:
              
            
            
              1.    Everybody is invited to
            
            
              
                participate in person
              
            
            
              .
            
            
              No formalities required, just come.
            
            
              We´re looking forward to seeing you.
            
            
              2.
            
            
              
                Absentee bids
              
            
            
              may be made by mail or by fax.
            
            
              Please use the yellow form, which is enclosed.
            
            
              3.    All prices in this catalogue are
            
            
              
                minimum prices
              
            
            
              in Euro.
            
            
              No bids belong will be accepted.
            
            
              4.    Any
            
            
              
                limit in your absentee bid
              
            
            
              is only used as far as
            
            
              necessary to overbid the next highest bidder by 5-10%.
            
            
              We guarantee proper and fair execution of your bid.
            
            
              5.    Please submit your
            
            
              
                bid as early as possible
              
            
            
              .
            
            
              However our home office is on duty the day of the auction.
            
            
              We will take care of any mail or fax bid reaching us till the moment
            
            
              the auction starts.
            
            
              6.
            
            
              
                Photocopies
              
            
            
              of lots available on request.
            
            
              
                How to bid in this auction:
              
            
            
              
                So finden Sie uns:
              
            
            
              
                Mit dem Auto:
              
            
            
              Über die Autobahnen in Richtung City und dann entsprechend des
            
            
              Lageplans.
            
            
              
                Mit der Bahn:
              
            
            
              Vom Bahnhof „Dammtor“ (ICE-Station), bzw. S31 / S21 oder U1 bis
            
            
              Stephansplatz, Ausgang Messe CCH in 3 Minuten zu Fuß.
            
            
              
                Mit dem Flugzeug:
              
            
            
              Vom Flughafen in ca. 20 Minuten mit dem Taxi, bzw. entsprechend des
            
            
              Lageplans, oder mit dem Airport-Express bis zum Ohlsdorfer U-/ S-Bahnhof,
            
            
              U1 bis Stephansplatz, Ausgang Messe CCH.